Gebühren

 

Wir sorgen gern für Ihre Sicherheit. Hier unsere Gebühren.

Nach dem Seelotsgesetz erhebt die GDWS die Lotsabgaben und die Lotsgelder. Die Lotsabgabe dient dem Erhalt der see- und landseitigen Infrastruktur des Lotswesens, das Lotsgeld ist das Einkommen der Seelotsen.

 

Bitte gehen Sie auf die Seite des GDWS zur Lotstarifverordnung

Für alle deutschen Seelotsreviere finden Sie die Lotsabgabentabellen ab Seite 12 und die Lotsgeldtabellen ab Seite 26. Die Tabelle der zusätzlichen Lotsgelder (Aufwandsersatz, Reisekosten etc.) finden Sie für alle deutschen Seelotsreviere auf der Seite 35.