Lotsenbrüderschaft Elbe
Die Lotsenbrüderschaft Elbe stellt sich vor
Die Lotsenbrüderschaft Elbe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die in ihr zusammengeschlossenen Lotsen sind qualifizierte Berater des Kapitäns in küstennahen Gewässern, Flüssen, Kanälen und in deutschen Seehäfen. Er ist selbst erfahrener Kapitän und ist speziell geschult und trainiert für das Navigieren und Manövrieren der Schifffahrt in seinem Lotsrevier. Eine ihrer wesentlichen Aufgaben ist der Schutz des Allgemeinwohls und der Umwelt.
Der für ein Lotsrevier bestallte Lotse übt seine Tätigkeit als freien, nicht gewerblichen Beruf aus. Er hat im Rahmen seiner Beratung die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, den Schutz der Umwelt und die Abwehr von Gefahren für Menschen und Sachgüter vorrangig zu berücksichtigen.
Wer den Beruf eines Lotsen in einem Lotsrevier ausüben will, bedarf einer Zulassung durch die Aufsichtsbehörde (Bestallung). Der Lotse gehört nicht zur Schiffsbesatzung. Die für ein Lotsrevier bestallten Lotsen bilden eine Lotsenbrüderschaft, die sieben Seelotsenbrüderschaften bilden die Bundeslotsenkammer. Sie arbeiten unter dem Seelotsgesetz.
Lotsen sind in hohen Masse der Sicherheit der Schifffahrt und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Ihr hervorgehobener, unabhängiger Status ermöglicht es ihnen, Entscheidungen frei von wirtschaftlichem Druck treffen zu können.
Die Lotsen unterliegen strengen Gesundheitsregeln. Sie durchlaufen eine ständige Fort- und Weiterbildung nach internationalen Regeln, wie die IMO Resolution A960.
Das Seelotsrevier der Elbe umfasst alle Fahrstrecken zwischen der Leuchttonne „E3“ bis Hamburg. Dieses Gebiet reicht von südlich Helgoland bis Hamburg. Die zurzeit 262 Lotsen der Lotsenbrüderschaft Elbe stellen eine ständige Rufbereitschaft und Einsatzbereitschaft durch ihren einzigartigen Reihendienst sicher.
Auf Grund der zielgerichteten Ausbildung, der ständigen Fortbildung und der damit verbundenen speziellen Revierkenntnisse der Elbelotsen ist die Koexistenz von kommerziellen und ökologischen Interessen gewährleistet.
CMA CGM MARCO POLO
Länge: 396 m Breite 53,60 m Seite bis Hauptdeck 29,90 m Tiefgang max. 16,0 m BRZ 175.343 Container 16020 TEU Hauptmaschine 80:080 KW = 108:878 PS
Geschwindigkeit 24,3 kt
Dank der guten Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten konnte der Erstanlauf dieses Schiffes gut vorausgeplant und so dann professionell sicher durchgeführt werden. Dazu wurde ca.
ein Jahr vor dem ersten Anlauf im Marine Training Center, Hamburg nach Unterlagen der
Reederei das Schiff im Simulator moduliert werden. Mit diesem Schiff haben die Hafen- und die
Elbelotsen ihre Manöverstrategien entworfen, überprüft und trainiert. Das gesamte System, bestehend aus dem Zulauf über die Bundeswasserstrasse Elbe und dem Hamburger Hafen, mit allen Beteiligten hat seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Die Elbemündung ist Bestandteil des Weltnaturerbes Wattenmeer.
Die UNESCO hat das Wattenmeer Ende Juni 2009 in die Liste des Welterbes aufgenommen. Damit steht das Wattenmeer auf einer Stufe mit anderen weltberühmten Naturwundern wie dem Grand Canyon in den USA und dem Great Barrier Reef in Australien, die ebenfalls zum Weltnaturerbe gehören.Das Gebiet ist ein einzigartiges Ökosystem mit einer besonderen Artenvielfalt, wie z.B. Robben und hunderte Arten von Fischen, Muscheln und anderen Organismen.
Durch die IMO – Resolution2000 wurde das Wattenmeer als ein „Besonders Empfindliches Meeresgebiet“ ausgewiesen. Es muss das Ziel sein, die Unversehrtheit des Wattenmeeres zu bewahren und auch in der Zukunft dieses hochsensible Gebiet zu schützen. Dieses Seegebiet ist zugleich der Zugang zu einem der wichtigsten europäischen Handelszentren, dem Hafen Hamburg, sowie dem Nord- Ostseekanal, die mit über 50000 Schiffsanläufen im Jahr frequentiert werden.
Das Wattenmeer ist ein äußerst anspruchsvolles Seegebiet. Es ist flach, weist starke Strömungen auf, erfordert die Beachtung der Gezeiten, und ständig ändert sich die Lage von Sandbänken und Fahrrinnen. Es liegt in der Westwindzone, die durch schnell wechselnde Wetterlagen, zahlreiche Sturmlagen und oftmals durch eingeschränkte Sichtweiten gekennzeichnet ist. Zum Schutze der Umwelt besteht auf dem sensiblen Revier der Elbe eine staatlich verordnete Lotsannahmepflicht für Schiffe ab 90m Länge oder 13 m Breite.
Geschichte
Das Lotswesens auf der Elbe lässt sich bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Als erste Lotsen betätigten sich die mit Strömung und Untiefen im Mündungsgebiet der Elbe vertrauten Fischer von Neuwerk. Bis zur Gründung der Hamburger Admiralität im Jahre 1623, war das Lotswesen ungeregelt und der Willkür der Konkurrenz ausgesetzt.
Die Hamburger Admiralität ernannte die Hamburgischen Konsulen, verwaltete die Sklavenkasse zur Auslösung der in türkische oder arabische Gefangenschaft geratenen Schiffsleute und war auch zuständig für das Lotswesen und die Seezeichen.
1639 wurde in Hamburg die erste Pilotage und Schragenordnung erlassen. 1656 wurde von der Admiralität Hamburg auf Drängen der Kaufleute und Schiffer die erste „Pilotageordnung" erlassen, die älteste bekannte Lotsordnung in Deutschland. Wer das Lotsgewerbe ausüben wollte, hatte eine Prüfung vor der Admiralität abzulegen und wurde von ihr vereidigt. Gleichzeitig wurden die Schiffer verpflichtet, einen Lotsen mit festgelegtem „Pilotagegeld" an Bord zu nehmen. In der Außenelbe sollten stets zwei Lotsenschiffe die ständige Verfügbarkeit an Lotsen sicherstellen.
Damit wurde das Lotswesen auf der Elbe bereits im Jahre 1656 reguliert und festen Qualitätsnormen unterworfen. Die Rechtsnachfolgerin der Admiralität ist die Handelskammer zu Hamburg. Die Rechtsaufsicht über das Lotswesen ging auf den Bund als Nachfolge des Reiches über. Die bereits 1656 festgelegten Parameter gelten noch heute im vollen Umfang.
Das Jahr 1895 brachte mit der Eröffnung des Kaiser-Wilhelm-Kanals große Veränderungen im Lotswesen. Im Jahre 1921 wurde die Hoheit über die Wasserstraßen an das Deutsch Reich übertragen. In der Weimarer Republik sollten diese verschiedenen Lotsenorganisationen zu einer Lotsenvereinigung vereinigt werden, doch erst 1942 kam es zur Bildung der Hamburger Lotsenbrüderschaft. Die Bundesrepublik Deutschland trat in die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches ein und ist heute der Besitzer der Bundeswasserstrassen.
Nach Gründung der Bundesrepublik wurde im Parlament ein neues Seelotsgesetz eingebracht. Dieses Gesetz trat am 13. November 1954 in Kraft und ist die Grundlage des heutigen, modernen Seelotswesens. Danach üben die Lotsen ihre Tätigkeit als freien, nicht gewerblichen Beruf aus und müssen sie Inhaber des gültigen Kapitänspatentes sein.


